Stress für wild lebende Tiere vermeiden!
Am 1. März beginnt die Brut- und Setzzeit und endet am 15. Juli. Stadtverwaltungen und Forstbetriebe weisen auf den Schutz der Wildtiere hin.
In diesem Zeitraum sollten Feld, Wiesen und Wälder nicht betreten werden, um die dort brütenden Wildtiere nicht bei der Aufzucht ihres Nachwuchses zu stören. Dies gilt für Mensch und Tier. Somit werden junge Feldhasen, Rehkitze sowie bodenbrütende Vögel nicht aufgeschreckt und Stress erspart. Auch sollten Hunde an der Leine gehalten werden, um Ruhestörungen - oder noch schlimmer Jagen und Totbeißen von Rehkitzen etc. - zu vermeiden.
Es wird auch darauf hingewiesen, dass Hinterlassenschaften von Hunden unbedingt zu entsorgen ist. Dies sieht nicht nur schöner auf und verhindert "Tretminen" für Spaziergänger sondern schützt auch die auf den Feldern wachsenden Lebensmittel vor Verunreinigung.
Also bitte beachten:
- Hunde bitte an der kurzen Leine!
- Bleibe auf den Wegen!
- Berühre keine Jungtiere!
Des Weiteren wird auch auf die geltenden Fäll- und Schnittverbote nach § 39 Bundesschutzgesetz hingewiesen. Danach sind Fäll- und Rückschnitte von Bäumen, Hecken und Büschen zwischen dem 1. März bis 30. September untersagt. Somit werden brütende Vogelarten oder Fledermäuse einschließlich deren Fortpflanzungs- und Ruhestätten geschützt.
Durch Berücksichtigung dieser Maßnahmen, können wir uns jedes Jahr wieder, an der wunderbaren Tierwelt erfreuen ♥

