Unterstützen Sie unseren Verein beim täglichen Einkauf - ohne Mehrkosten für sie !!!
Im Zeitalter des Internets wird Einkaufen immer einfacher ! Man bestellt bei seinem Onlineshop was man braucht und bekommt es nach Hause geliefert. Das ist toll für Sie und erspart Zeit und Mühe.
Wissen Sie, dass Sie dabei dem Tierschutzverein helfen können ohne auch nur einen Cent zu bezahlen?
Wenn Sie über die Platform Gooding Ihren Einkauf starten können Sie Ihr benötigtes Produkt eintragen, den TSV als Begünstigten auswählen und weiter wie gewohnt einkaufen. Und das alles mit nur wenigen Clicks !
https://einkaufen.gooding.de/tierschutzverein-bad-homburg-e-v-70092
Wenn Sie ihren Einkauf abgeschlossen haben bekommt der TSV direkt von dem Onlineshop eine Prämie. Da sagen wir recht herzlich DANKE !!
Spenden & Helfen
Geldspenden machen Tierschutzarbeit erst möglich
Wie alle freiwilligen Organisationen können wir nur soweit helfen, wie Geldmittel zur Verfügung stehen. Bitte unterstützen sie uns deshalb mit einer Spende! Wir sind als gemeinnützig anerkannt, so dass Sie Ihre Spende steuerlich absetzen können.
Bitte überweisen Sie Ihre Spende direkt auf unser unten genanntes Bankkonto:
Bankverbindung
Frankfurter Volksbank eG
Konto-Nr.: 6000 839 122
BLZ: 501 900 00
IBAN: DE35501900006000839122
BIC: FFVBDEFF
Spendenbescheinigungen
Für Spenden bis 100 Euro gilt der abgestempelte Einzahlungsbeleg als Spendenquittung oder der Kontoauszug in Verbindung mit dem Ausdruck der unten stehenden Spendenbestätigung.
Für Spenden über 100 Euro stellen wir eine gesonderte Spendenbescheinigung aus. Deshalb bitten wir Sie, Ihren Namen und Ihre Anschrift deutlich lesbar einzusetzen.
Spendenbestätigung
Wir sind wegen Förderung des Tierschutzes gemäß §52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 14 AO durch Bescheid des Finanzamtes Bad Homburg, StNr. 03 250 92261, zuletzt vom 19.06.2019, als gemeinnützig anerkannt.
Wir sind berechtigt, sowohl für Spenden wie auch für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach den amtlichen Vordrucken auszustellen.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung des Tierschutzes (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 14 AO) verwendet wird.
Testament - Helfen über den Tod hinaus
Es ist nicht ungewöhnlich, einen Tierschutzverein auch in seinem Testament zu bedenken, und sich so über den Tod hinaus im Tierschutz zu engagieren. Auf diese Weise konnten wir mit solchen Geldmitteln bereits mehrfach Tieren in Not helfen, Kastrationen und notwendige Operationen bezahlen. Wenn Sie Fragen dazu haben und gegebenenfalls eine solche Unterstützung unserer Tierschutzarbeit für Sie in Frage kommt, sprechen Sie doch bitte mit unserer 1. Vorsitzenden, Frau Renate Echterdiek, Tel. 06172 - 688 680.